
Am Hauptbahnhof Zürich
Die Versicherungswirtschaft wurde in den letzten Jahren durch aussergewöhnliche Schadenereignisse und einbrechende Aktienmärkte einer schweren Belastungsprobe ausgesetzt. Diese Entwicklungen blieben nicht ohne Auswirkungen auf die Versicherungskonzerne, die mehrheitlich mit Konzentration auf Kernkompetenzen, Sanierung von Portefeuilles und operationellen Effizienzsteigerungsprogrammen reagiert haben. Um die erreichten positiven Resultate nachhaltig zu sichern und ihr Kapital angesichts der sich verschärfenden regulatorischen Anforderungen (IFRS, Solvenz II) effizient zu bewirtschaften, haben Assekuranzgesellschaften begonnen, ihre Unternehmenssteuerung stärker risikoorientiert zu gestalten. Risikomanagement unterstützt eine effektivere Führung durch risikogerechte Kapitalallokation und -bewirtschaftung, erhöhte Transparenz und gezieltes Management der Risiken.
Die Helvetia Patria Gruppe hat auf diese Entwicklungen mit dem Aufbau einer Risikoorganisation reagiert, die ein umfassendes und in die Prozesse integriertes Risikomanagement ermöglicht und dessen Ausbau weiter vorantreibt.
Klare Risikoverantwortung
Der Verwaltungsrat (VR) ist für die Schaffung und Aufrechterhaltung einer geeigneten Internen Kontrolle und eines Risikomanagements zuständig. Er trägt insbesondere die Verantwortung für:
- Genehmigung und periodische Überprüfung von Entscheidungen mit strategischer Bedeutung. Das heisst, der VR ist für strategische Risiken verantwortlich.
- Sicherstellung einer angemessenen Kontrolle der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme durch die Geschäftsleitung (GL).
- Sicherstellen der Implementierung und Umsetzung eines umfassenden Finanzrisikomanagements, das eine effiziente Allokation von Risikokapital und eine systematische Kontrolle der Risiken durch die Geschäftsleitung gewährleistet.
- Überwachung des Risikoprofils der Gruppe durch Festlegen von Risikoobergrenzen in ausgewählten und definierten Risikokategorien. Dabei bestimmt der Verwaltungsrat sowohl die Risikokapazität als auch die Risikobereitschaft.
Der VR delegiert innerhalb des festgelegten Rahmens die operativen Elemente des Risikomanagements an den «Anlage- und Risikoausschuss» (ARA).