Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, dass von den Erträgen oder Gewinnen auf einem Versicherungsportefeuille ein Mindestbetrag in Form von Überschussbeteiligungen dem Versicherungsnehmer gutzuschreiben ist.
Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, dass von den Erträgen oder Gewinnen auf einem Versicherungsportefeuille ein Mindestbetrag in Form von Überschussbeteiligungen dem Versicherungsnehmer gutzuschreiben ist.