Als Revisionsstelle haben wir die Buchführung und die im Geschäftsbericht wiedergegebene Jahresrechnung (Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang) der Helvetia Patria Holding für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen und zu beurteilen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen.
Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des schweizerischen Berufsstandes, wonach eine Prüfung so zu planen und durchzuführen ist, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Jahresrechnung mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet.
Gemäss unserer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Zürich, 1. April 2005
Ernst & Young AG
Peter Coats
Chartered Accountant
(Mandatsleiter)
Armin Imoberdorf
dipl. Wirtschaftsprüfer