4.1 Wesentliche Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Die konsolidierten Jahresabschlüsse 2003 und 2004 der Helvetia Patria Gruppe erfolgen in Übereinstimmung mit den Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden von Swiss GAAP FER. Die Rechnungslegung erfordert teilweise Einschätzungen und Annahmen, die im Nachhinein von den effektiven Ergebnissen abweichen können. Solche Schätzungen und Annahmen können die Rechnungslegung in den folgenden, in diesem Abschnitt beschriebenen Bereichen beeinflussen:
Die Werthaltigkeit von Anlagegütern einschliesslich Goodwill und anderer immaterieller Werte wird immer dann überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse die Buchwerte möglicherweise zu hoch sein könnten. Eine negative Differenz zum Buchwert wird über das Eigenkapital oder zu Lasten des Aufwands verbucht. Die Ermittlung des erzielbaren Wertes basiert auf Einschätzungen und Annahmen des Managements. Die effektiv erzielten Werte können demnach stark von diesen Schätzungen abweichen.
Von den Erleichterungen bei der Bewertung von Wertpapieren wurde nicht Gebrauch gemacht (FER 14).
4.2 Veränderungen in den Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
In der Berichtsperiode sind die neuen Swiss GAAP FER-Standards 23 (Finanzielle Rückstellungen) und 24 (Eigenkapital und eigene Aktien) in Kraft getreten und wurden erstmals angewandt. Mit der Einführung der «Legal Quote» für das Kollektivgeschäft in der Schweiz wurden die entsprechenden Neubewertungsreserven derjenigen Einheiten, deren Teile des Lebengeschäfts einer «Legal Quote» unterworfen sind, ebenfalls aus dem Eigenkapital ins Fremdkapital umklassiert. Die Auswirkungen der «Legal Quote» sowie von FER 24 dieser neuen Vorschriften sind im Anhang unter Punkt 7.6 resp. 7.7 dargestellt. Die Auswirkungen der Erstanwendung von FER 23 sind in der nicht-versicherungstechnischen Erfolgsrechnung unter der Position «Sonstige ausserordentliche Erfolge aus der übrigen Geschäftstätigkeit» aufgeführt.
Das versicherungstechnische Geschäft der aktiven Rückversicherung innerhalb der Helvetia Versicherungen, St.Gallen, wurde bis und mit Geschäftsjahr 2003 um ein Jahr verschoben verbucht. Im Geschäftsjahr 2004 wurde diese Verschiebung eliminiert, so dass in diesem Geschäftsjahr zwei Zeichnungsjahre (2003 und 2004) verbucht wurden.
4.3 Kapitalanlagen
Grundstücke und Bauten wurden zum Marktwert bilanziert. Die Bewertung erfolgt auf der Basis von unabhängigen Schätzungen oder eines Bewertungs-Modells unter Berücksichtigung der landes- und marktüblichen Renditesätze. Im Jahr 2004 erfolgte ein Methodenwechsel in der Bewertung der Immobilien Schweiz. Der daraus resultierende Bewertungsunterschied, weniger als ein Prozent der Marktwerte Schweiz, wurde direkt der Neubewertungsreserve netto belastet. Die latenten Steuern wurden unter der Bilanzposition «Steuerrückstellungen» ausgewiesen.
Anlagen in verbundenen Unternehmen, die aufgrund ihrer Bedeutung unwesentlich sind und daher nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden, sowie Minderheitsbeteiligungen der Helvetia Patria Gruppe wurden zu Anschaffungswerten, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen, bilanziert.
Aktien, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Fondsanteile und Derivate wurden zu Marktwerten bilanziert. Die latenten Steuern wurden unter der Bilanzposition «Steuerrückstellungen» ausgewiesen.
Die festverzinslichen Wertpapiere wurden zu Amortized Cost bewertet. Dabei wurde eine Differenz zwischen Anschaffungspreis und Rückzahlungswert gleichmässig über die Restlaufzeit verteilt. Bonitätsrisiken wurden durch zusätzliche Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Bewertung der Schuldscheindarlehen, Hypothekenforderungen, Policendarlehen und übrigen Darlehen erfolgte zum Rückzahlungswert, wobei allfälligen Schuldnerrisiken durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen wurde.
Die Bewertungsdifferenz zwischen dem für den Gruppenabschluss massgebenden Marktwert der Aktien, der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere und der Fondsanteile und ihrem Buchwert im Einzelabschluss fliesst – nach Abzug der latenten Steuern – direkt in die zum Eigenkapital gehörende Neubewertungsreserve. Dies gilt auch für die Differenz zwischen Markt- und Anschaffungswert der Liegenschaften. Alle übrigen Bewertungsdifferenzen zwischen Einzel- und Gruppenabschluss sind erfolgswirksam verbucht worden. Betriebswirtschaftlich notwendige Abschreibungen auf Kapitalanlagen wurden erfolgswirksam in den Gruppenabschluss übernommen.
In einzelnen Ländern wurde im Einzelabschluss das Niederstwertprinzip gemäss gesetzlichen Vorgaben gemildert und die Aktien/Aktienfonds auf dem Anschaffungswert oder auf dem Buchwert des Vorjahres bilanziert. Die Differenz zum Marktwert wurde im Gruppenabschluss – nach Berücksichtigung der latenten Steuern – erfolgswirksam gemäss Konzernrichtlinien (Swiss GAAP FER 14) verbucht.
4.4 Versicherungstechnische Rückstellungen
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen richtet sich nach den Vorschriften und Auflagen der jeweils zuständigen lokalen Aufsichtsbehörden. Ihre Bemessung beruht stets auf den mutmasslichen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Geschädigten.
Im Hinblick auf den ersten IFRS-Abschluss 2005 wurden die bestehenden technischen Rückstellungen einem «Liability Adequacy Test» unterzogen und bei Bedarf verstärkt. Gemäss internem Modell wurden die Rückstellungen um CHF 25.7 Mio. im Geschäftsjahr 2004 zusätzlich erhöht.
4.5 Aktivierte Abschlusskosten
Die aktivierten Abschlusskosten «Einzel Leben Schweiz» wurden per Bilanzstichtag neu bewertet. Der Bestand beträgt per Ende 2004 CHF 205.9 Mio. (Vorjahr: CHF 208.4 Mio.). Dieser Betrag ist in der Bilanz unter der Position «Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten» enthalten. Lokal gezillmertes Lebengeschäft wurde in der Konzernrechnung abgeschrieben.
4.6 Steuern
Ertragssteuern werden aufgrund der in den Konzerngesellschaften ausgewiesenen Gewinne ermittelt. Latente Steuerverbindlichkeiten und -forderungen werden auf Basis der Differenz zwischen bilanziellen Buchwerten und den entsprechenden steuerlichen Ansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten anhand der geltenden Steuersätze ausgewiesen. Latente Steuerguthaben werden nur verbucht, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit zukünftigen Steuerschulden verrechnet werden können.
Aus dem Geschäftsjahr 2001 resultiert bei der Helvetia Beteiligungen St.Gallen per 31.12.2004 steuerlich ein nicht aktivierter Verlustvortrag von CHF 47.6 Mio. (Vorjahr: CHF 78.2 Mio.).
4.7 Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderung bewertet. Die Abschreibungen werden linear und nach geschätzter Nutzungsdauer vorgenommen. Als Ausnahme werden in der Schweiz Sachanlagen sofort abgeschrieben.
4.8 Übrige Aktiven und Passiven
Die übrigen Aktiven und Passiven wurden zu den in den Einzelabschlüssen angewandten Bewertungsmethoden übernommen.
4.9 Eigene Aktien
Eigene Beteiligungstitel werden in Übereinstimmung mit FER 24 in der Konzernrechnung in Höhe des durchschnittlichen Anschaffungswertes vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Der Erfolg aus Kauf/Verkauf von eigenen Aktien wird über die Kapitalreserven verbucht.