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5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Es gibt keine Beteiligungsprogramme.

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme
Die Entschädigungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates werden auf Antrag des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses durch den Gesamtverwaltungsrat, jene für die Geschäftsleitung durch den genannten Ausschuss direkt festgelegt. In der ersten Hälfte 2005 wird in der Schweiz ein Aktienbeteiligungsprogramm eingeführt.
  • Für den Verwaltungsrat – im Einzelnen für den Präsidenten, die Vizepräsidenten, die Mitglieder des Verwaltungsrates, den Lead Director sowie für die Vorsitzenden von VR-Ausschüssen – sind in einem von ihm erlassenen Entschädigungs-Reglement die jährlichen festen und variablen Entschädigungen, die Sitzungsgelder sowie die Spesen betraglich festgelegt. Die vom Geschäftsergebnis abhängigen variablen Entschädigungen werden – ohne Wahlrecht – in Form von Aktien zum Marktwert und mit einer Sperrfrist von drei Jahren entrichtet. Im Reglement ist auch bestimmt, dass der Präsident und CEO für seine Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsrates nach dem erwähnten Reglement und für die Tätigkeit als CEO nach Massgabe des Arbeitsvertrages entlöhnt und entschädigt wird. Er erhält keine variable VR-Entschädigung, keine Sitzungsgelder und für den Vorsitz des Strategie- und Governanceausschusses keine Zulage.
  • Beim Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat wird die feste Entschädigung pro rata bis zum Ende des Monats ausbezahlt, in dem das Ausscheiden erfolgt.
    Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Soweit es das Geschäftsergebnis zuliess, konnten in den Jahren 2000 und 2001 die Mitglieder des Verwaltungsrates, die zum Emissionszeitpunkt im Amt waren, zusätzlich zu ihrem ordentlichen Honorar eine Sondervergütung (Bonus) in Form von Optionen auf Namenaktien der Helvetia Patria Holding erhalten. Der Entscheid wurde unter Mitberücksichtigung der Entwicklung der Geschäftsergebnisse sowie des Aktienkursverlaufes auf Antrag des damaligen Präsidialausschusses vom Gesamtverwaltungsrat getroffen. Für die Bedingungen (Laufzeit, Bezugsverhältnis und Ausübungspreis) ist das Reglement der Geschäftsleitung über die Mitarbeitendenbeteiligungen massgebend.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten je eine vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegte feste Entschädigung sowie eine variable Vergütung, die in den Jahren 2000 bis 2002 nach Wahl des Mitgliedes ganz oder teilweise in bar und/ oder in Optionen bezogen werden konnte. Auch hier richten sich die Optionsbedingungen nach dem Reglement der Geschäftsleitung über die Mitarbeitendenbeteiligungen. Die variable Vergütung, die je nach Geschäftsergebnis maximal 50 Prozent der festen Entschädigung betragen kann, ist in der Höhe abhängig vom Geschäftsergebnis einerseits (30 Prozent) und dem Erreichungsgrad der mit dem Vorgesetzten vereinbarten persönlichen Ziele andererseits (20 Prozent). Beide Elemente werden vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegt: das erste generell, das zweite für jede betroffene Person individuell. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss, in dem Erich Walser, Präsident und CEO, nicht Mitglied sein kann, legt auch dessen Entlöhnung und Entschädigung fest.

5.2 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Die Mitglieder der Gruppen-Geschäftsleitung (inkl. Präsident und CEO) erhielten 2004 gesamthaft:
  • feste Entschädigungen (inkl. Spesenvereinbarungen, Kinder-/Ausbildungszulagen und Jubiläumsbonus) von CHF 3 407 660
  • und variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2004 von CHF 1 443 633.
  • Zudem hat der Arbeitgeber insgesamt Beiträge von CHF 525 070 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet.

Die sieben amtierenden, nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates (ohne den Präsidenten und CEO) erhielten für das Geschäftsjahr 2004 gesamthaft Entschädigungen von brutto CHF 937 700 (inkl. Sitzungsgelder), davon eine vom Geschäftsergebnis 2004 abhängige variable Vergütung im Gegenwert von CHF 151 200 in Form von Aktien zum Marktwert und mit einer Sperrfrist von drei Jahren.

An Personen, die bei der Helvetia Patria ihre Organfunktion beenden, werden grundsätzlich keine Abgangsentschädigungen bezahlt. Im Berichtsjahr hat kein Mitglied des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung die Organfunktion beendet.

5.3 Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder
Auch an ehemalige Organmitglieder wurden keine Entschädigungen ausgerichtet.

5.4 Aktienzuteilung im Berichtsjahr
Im Berichtsjahr wurden weder den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Präsident und CEO) noch diesen nahe stehenden Personen Aktien zugeteilt.

5.5 Aktienbesitz
Per Stichtag hielten
  • die Mitglieder der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Präsident und CEO) sowie diesen nahe stehende Personen insgesamt 2109 Aktien,
  • die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates sowie diesen nahe stehende Personen insgesamt 1085 Aktien.
5.6 Optionen
Per Stichtag werden folgende Optionen mit je einer Laufzeit von drei Jahren gehalten:
  • von den nicht-exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates keine;
  • von den Mitgliedern der Geschäftsleitung (inkl. Präsident und CEO):
Zuteilungsjahr Anzahl Bezugsverhältnis Ausübungspreis Sperrfrist
2002 1 810 1 : 1 CHF 153.60 15.06.2005

Das Optionenprogramm wurde per Ende 2002 beendet.

5.7 Zusätzliche Honorare und Vergütungen
Im Berichtsjahr hat kein Organmitglied oder diesen nahe stehenden Personen relevante Honorare oder andere Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

5.8 Organdarlehen
Per Stichtag bestehen hypothekarisch gesicherte Darlehen an sieben Mitglieder der Geschäftsleitung (inkl. Präsident und CEO) im Gesamtbetrag von CHF 8 245 442. Im Berichtsjahr wurden die Darlehen, welche als variable oder feste Hypotheken zu üblichen Zinskonditionen gewährt werden, in einer Bandbreite von 2.2 bis 4.65 Prozent verzinst.
An die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates wurden keine Darlehen gewährt, ebenfalls nicht an nahe stehende Personen von Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung.

5.9 Höchste Gesamtentschädigung
Der Präsident und CEO erhält für die Funktion als Verwaltungsratspräsident im Berichtsjahr eine Entschädigung von CHF 200 000. Als CEO gilt für ihn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehaltsregelung. Er erhielt im Berichtsjahr eine feste Entschädigung (inkl. Jubiläumsbonus) und variable Vergütung von insgesamt CHF 934 280. Zudem hat der Arbeitgeber Beiträge von CHF 127 708 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet. Es wurden keine Aktien oder Optionen zugeteilt.


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